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Montags.: 16:30 Uhr – 18 Uhr

Fangstatistik: Gewässernummer 2

Erlaubt sind 2 Ruten einschließlich 1 Raubfischrute. Mindestmaße, Schonzeiten und Anzahl siehe Gewässerordnung § 3.

Die Erlaubnis gilt vom 16.01. – 14.10. eines jeden Jahres.