Fangstatistik: Gewässernummer 3
Beginn ist bei der Verlängerung des Echemer Sees bei der Betonbrücke vor der Eisenbahnbrücke (Marschwetter) und bei der Betonbrücke oberhalb der Eisenbahnbrücke (Neetze).
Die Strecke endet ca. 50 m unterhalb der Starkstrommasten vor dem Reihersee.
Erlaubt sind 2 Ruten. Köder beliebig.
Das Senken von Köderfischen ist erlaubt.
Erlaubt sind 2 Ruten einschließlich 1 Raubfischrute. Mindestmaße, Schonzeiten und Anzahl siehe Gewässerordnung § 3.