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Öffnungszeiten Geschäftsstelle

Montags.: 16 Uhr – 18 Uhr

Fangstatistik: Gewässernummer 4

Erlaubt sind 2 Ruten, Köder ist beliebig. Das senken von Köderfischen ist erlaubt. Nachangeln ist erlaubt.

Es dürfen pro Tag 2 Forellen, 2 Karpfen und 1 Zander gefangen werden, jedoch nicht mehr als 8 Forellen, 4 Karpfen, 4 Zander und 4 Welse im Monat.

Folgende Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten:

Forelle 30cm, Karpfen 40cm, Schleie 25cm, Aal 40cm, Zander 50cm und Wels 70cm. Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Mindestmaße und keine Fangbeschränkungen.

Als Zugang zum Gewässer darf nur die Betonstraße benutzt werden. Alle anderen Wege und Zugänge sind für unsere Mitglieder gesperrt. Die neu bepflanzten und angesäten Hänge sind zu meiden. Das Betreten des Steilufers des angrenzenden Landeskrankenhauses ist verboten.

Es ist verboten, das Gewässer mit dem Boot zu befahren!

„Kalkbruch/Volgershall von oben“ Bildquelle: Wikipedia