Fangstatistik: Gewässernummer 10
Die Strecke beginnt unterhalb vom Bütlinger See (Grenze ist die Straße zwischen Bütlinger See und Schmalsee) und geht bis zur Einmündung Odersee.
Erlaubt sind 2 Ruten einschließlich 1 Raubfischrute. Mindestmaße, Schonzeiten und Anzahl siehe Gewässerordnung §3.


