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Fangstatistik: Gewässernummer 10

Die Strecke beginnt unterhalb vom Bütlinger See (Grenze ist die Straße zwischen Bütlinger See und Schmalsee) und geht bis zur Einmündung Odersee.

Erlaubt sind 2 Ruten einschließlich 1 Raubfischrute. Mindestmaße, Schonzeiten und Anzahl siehe Gewässerordnung §3.