Fangstatistik: Gewässernummer 1
Gewässerbeschreibung:
- Gewässer Nummer 01
- 2 Ruten sind erlaubt
- Nachtangeln ist erlaubt
- Wasserfahrzeuge verboten
- ab 21 Uhr sind 3 Grundruten erlaubt
- Signalkrebsfischen erlaubt, mehr hier…
Fangbegrenzung:
- Karpfen – 2 pro Tag / 4 im Monat
- Schleie – 2 pro Tag / 6 im Monat
- Salmoniden – 2 pro Tag / 4 pro Woche / 5 im Monat
- Meerforelle – 1 pro Tag / 4 im Monat / 10 im Jahr
- Zander – 1 pro Tag / 2 im Monat
- Hecht – 2 pro Tag
- Lachs – 1 im Jahr
Streckenabschnitt:
Die Strecke fängt in Grünhagen an der Holzbrücke an und geht fussabwärts bis zur Fußgängerbrücke Nordlandhalle und 50m unterhalb des Lösegrabenwehrs.
Von der Straßenbrücke Lünertorstraße (Alter Kran / Stint) und von der Straßenbrücke Bockelmannstraße geht es weiter bis zur Eisenbahnbrücke Goseburg.
Hinter dem Lösegrabenwehr darf nur mit einer Rute geangelt werden.















Fang und Entnahme von Signalkrebsen aus den Fließgewässern des LAV.
Zum Fangen der Signalkrebse sind erlaubt:
- Krebsteller
- Senken
- spezielle Krebsreusen
Die Fanggeräte dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Die gefangenen Signalkrebse sind ausschließlich für den eigenen Bedarf zu verwenden. Auch hier muss vor dem Fischen das Datum und die Gewässernummer im Fang- und Angelnachweis eintragen werden.
Bei Verlassen des Gewässers die Anzahl der Signalkrebse mit dem Kürzel SK eingetragen.
