Mobiltelefon

0151 - 506 92 447

Email

info@lav-ev.de

Öffnungszeiten Geschäftsstelle

Montags.: 16 Uhr – 18 Uhr

Fangstatistik: Gewässernummer 9

Gewässerbeschreibung:

  • Gewässer Nummer 09
  • 1 Spinnrute oder 2 Grund-/Posen Ruten erlaubt
  • Nachtangeln ist erlaubt
  • Wasserfahrzeuge & Futterboote verboten
  • Anfüttern max. 1 Liter Trockenfutter
  • Eisangeln verboten
  • Echolote (Deeper etc.) sind verboten
  • Hunde sind immer an der Leine zu führen
  • Angeln vom Boot ist nur an ausgewählten Tagen mit einer Karte aus der Geschäftsstelle erlaubt.

Fangbegrenzung:

  • Karpfen – 2 pro Tag / 4 im Monat
  • Schleie – 2 pro Tag / 6 im Monat
  • Salmoniden – 2 pro Tag / 8 im Monat
  • Zander – 1 pro Tag / 2 im Monat
  • Wels – 1 pro Tag / 2 im Monat
  • Hecht – 2 pro Tag

Wichtige Informationen:

Als Zugang zum Gewässer darf nur die Betonstraße genutzt werden. Alle anderen Wege und Zugänge sind für unsere Mitglieder gesperrt. Die neu bepflanzten und angesäten Hänge sind zu meiden.
Das Betreten des Steilufers des angrenzenden Landeskrankenhauses ist verboten.

Regenbogenforellen und Saiblinge haben an diesem Gewässer keine Schonzeit.

„Kalkbruch/Volgershall von oben“ Bildquelle: Wikipedia