Mobiltelefon

0151 - 506 92 447

Email

info@lav-ev.de

Öffnungszeiten Geschäftsstelle

Montags.: 16 Uhr – 18 Uhr

Fangstatistik: Gewässernummer 2

Gewässerbeschreibung:

  • Gewässer Nummer 02
  • 2 Ruten sind erlaubt
  • Nachtangeln ist erlaubt
  • Wasserfahrzeuge verboten
  • ab 21 Uhr sind 3 Grundruten erlaubt
  • Signalkrebsfischen erlaubt, mehr hier…

Fangbegrenzung:

  • Karpfen – 2 pro Tag / 4 im Monat
  • Schleie – 2 pro Tag / 6 im Monat
  • Salmoniden – 2 pro Tag / 4 pro Woche / 5 im Monat
  • Meerforelle – 1 pro Tag / 4 im Monat / 10 im Jahr
  • Zander – 1 pro Tag / 2 im Monat
  • Hecht – 2 pro Tag
  • Lachs – 1 im Jahr

Streckenabschnitt:

In Bad Bevensen geht es ab der Göhrdebrücke rund 2 km flussabwärts bis zur Wiesenbrücke. Danach folgt der Abschnitt unterhalb der Medinger Mühle am Zusammenfluss der Ilmenau bis zur Bruchtorfer Straßenbrücke.
Achtung: Die Strecke Bruchtorfer Straßenbrücke bis hinter Forellenzucht Benecke ist nicht zu beangeln und zu betreten.
Abschließend führt die Strecke ab ca. 1200 m flussabwärts am Bacheinlauf hinter dem Forellenhof Benecke bis zur Holzbrücke in Grünhagen.

Jasdorf:

Die Strecke beginnt westlich in Nassennottorf/Rohrwiesen und östlich Heitbrack/Graben und geht bis zum Ende des kleinen Waldes in Jastorf/Schützenstraße.
Anschließend verläuft sie einseitig am Ostufer weiter bis etwa 50m unterhalb der Kanalbrücke.

Fang und Entnahme von Signalkrebsen aus den Fließgewässern des LAV.

Zum Fangen der Signalkrebse sind erlaubt:

  • Krebsteller
  • Senken
  • spezielle Krebsreusen

Die Fanggeräte dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Die gefangenen Signalkrebse sind ausschließlich für den eigenen Bedarf zu verwenden. Auch hier muss vor dem Fischen das Datum und die Gewässernummer im Fang- und Angelnachweis eintragen werden.
Bei Verlassen des Gewässers die Anzahl der Signalkrebse mit dem Kürzel SK eingetragen.