Fangstatistik: Gewässernummer 8
Gewässerbeschreibung:
- Gewässer Nummer 08
- 2 Ruten sind erlaubt
- Nachtangeln ist erlaubt
- Wasserfahrzeuge verboten
Fangbegrenzung:
- Karpfen – 2 pro Tag / 4 im Monat
- Schleie – 2 pro Tag / 6 im Monat
- Salmoniden – 2 pro Tag / 4 im Monat
- Zander – 1 pro Tag / 2 im Monat
- Hecht – 2 pro Tag
Streckenabschnitt:
Die Strecke beginnt unterhalb vom Bütlinger See (Grenze ist die Straße zwischen Bütlinger See und Schmalsee) und geht bis zur Einmündung Odersee.



