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Öffnungszeiten Geschäftsstelle

Montags.: 16 Uhr – 18 Uhr

Fangstatistik: Gewässernummer 5

Gewässerbeschreibung:

  • Gewässer Nummer 05
  • 2 Ruten sind erlaubt
  • Nachtangeln ist erlaubt
  • Wasserfahrzeuge verboten
  • Signalkrebsfischen erlaubt, mehr hier…

Fangbegrenzung:

  • Karpfen – 2 pro Tag / 4 im Monat
  • Schleie – 2 pro Tag / 6 im Monat
  • Salmoniden – 2 pro Tag / 4 im Monat
  • Meerforelle – 1 pro Tag / 4 im Monat / 10 im Jahr
  • Zander – 1 pro Tag / 2 im Monat
  • Hecht – 2 pro Tag
  • Lachs – 1 im Jahr

Streckenabschnitt:

Die Strecke beginnt bei der Betonbrücke oberhalb der Eisenbahnbrücke (Neetze) und endet ca. 50m unterhalb der Starkstrommasten vor dem Reihersee.

Fang und Entnahme von Signalkrebsen aus den Fließgewässern des LAV.

Zum Fangen der Signalkrebse sind erlaubt:

  • Krebsteller
  • Senken
  • spezielle Krebsreusen

Die Fanggeräte dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Die gefangenen Signalkrebse sind ausschließlich für den eigenen Bedarf zu verwenden. Auch hier muss vor dem Fischen das Datum und die Gewässernummer im Fang- und Angelnachweis eintragen werden.
Bei Verlassen des Gewässers die Anzahl der Signalkrebse mit dem Kürzel SK eingetragen.