Fangstatistik: Gewässernummer 6
Gewässerbeschreibung:
- Gewässer Nummer 06
- 2 Ruten sind erlaubt
- Nachtangeln ist erlaubt
- Wasserfahrzeuge verboten
- Signalkrebsfischen erlaubt, mehr hier…
Fangbegrenzung:
- Karpfen – 2 pro Tag / 4 im Monat
- Schleie – 2 pro Tag / 6 im Monat
- Salmoniden – 2 pro Tag / 4 im Monat
- Meerforelle – 1 pro Tag / 4 im Monat / 10 im Jahr
- Zander – 1 pro Tag / 2 im Monat
- Hecht – 2 pro Tag
- Lachs – 1 im Jahr
Streckenabschnitt:
Die Strecke beginnt in Hittbergen am Roggenberger-See ca. 100m oberhalb der Barförder Straße und endet am Zusammenfluss mit der Neetze.



Fang und Entnahme von Signalkrebsen aus den Fließgewässern des LAV.
Zum Fangen der Signalkrebse sind erlaubt:
- Krebsteller
- Senken
- spezielle Krebsreusen
Die Fanggeräte dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Die gefangenen Signalkrebse sind ausschließlich für den eigenen Bedarf zu verwenden. Auch hier muss vor dem Fischen das Datum und die Gewässernummer im Fang- und Angelnachweis eintragen werden.
Bei Verlassen des Gewässers die Anzahl der Signalkrebse mit dem Kürzel SK eingetragen.
