Fangstatistik: Gewässernummer 4
Gewässerbeschreibung:
- Gewässer Nummer 04
- 2 Ruten sind erlaubt
- Nachtangeln ist erlaubt
- Wasserfahrzeuge verboten
- Signalkrebsfischen erlaubt, mehr hier…
Fangbegrenzung:
- Karpfen – 2 pro Tag / 4 im Monat
- Schleie – 2 pro Tag / 6 im Monat
- Salmoniden – 2 pro Tag / 4 im Monat
- Meerforelle – 1 pro Tag / 4 im Monat / 10 im Jahr
- Zander – 1 pro Tag / 2 im Monat
- Hecht – 2 pro Tag
- Lachs – 1 im Jahr
Streckenabschnitt:
Die Strecke fängt am Stau Walmsworth bei Bullenhausen an und geht bis zur Straßenbrücke der Kreisstraße K53 (Scharnebeck – Echem).
Es geht dann ca. 1400m unterhalb der Straßenbrücke der B209 (Adendorf – Brietlingen) weiter bis zur Straßenbrücke der Kreisstraße K12 (Sankt Dionys – Barum).
Von dort geht es etwa 600 Meter flussabwärts weiter bis zum Zusammenfluss mit der Ilmenau / Ilmenaukanal.






Fang und Entnahme von Signalkrebsen aus den Fließgewässern des LAV.
Zum Fangen der Signalkrebse sind erlaubt:
- Krebsteller
- Senken
- spezielle Krebsreusen
Die Fanggeräte dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Die gefangenen Signalkrebse sind ausschließlich für den eigenen Bedarf zu verwenden. Auch hier muss vor dem Fischen das Datum und die Gewässernummer im Fang- und Angelnachweis eintragen werden.
Bei Verlassen des Gewässers die Anzahl der Signalkrebse mit dem Kürzel SK eingetragen.
